Unsere Preise

Pina

Systemische Familien- und Paartherapeutin, Sexualberaterin, Mediatorin & Sexological Bodyworkerin, Dipl. Juristin

Paare/ andere Beziehungsformen

90 min – EUR 150,-

Abendtarif ab 18:00 +50 €

Mediation als Konfliktlösung

90 min – EUR 180,-

Laura

Psychologin und Sexual Bodyworkerin

Sexological
Bodywork

Gruppen-Workshops
Laura & Pina

Angebote und Preise für gemeinsame Sessions und Workshop-Angebote sind von den konkreten Bedingungen abhängig und kannst du nach einem kurzen kostenlosen Gespräch auf Nachfrage erhalten

Kostenloses Vorgespräch

Für alle Angebote bieten wir ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch (telefonisch oder online) von ca. 15 Minuten zum Kennenlernen und Nachfragen an.

All our offers are also available in English

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Die Bezahlung erfolgt per
Vorab- Überweisung

Präsenz- und Online- Termine gelten als reserviert, sobald das Honorar eingegangen ist. Termine, die nicht 24h vorher abgesagt wurden, werden in Rechnung gestellt.

Vorteile für Selbstzahler*innen

Selbstzahlerinnen haben bei einer Systemischen Beratung oder Therapie
einige Vorteile

Flexible Terminvereinbarung

Die Häufigkeit und Dauer der Gespräche sind frei wählbar. Es gibt keine festen Reglementierungen, sodass die Termine individuell und auch unregelmäßig stattfinden können. Zudem sind nach Absprache längere Sitzungen von anderthalb oder zwei Stunden möglich.

Keine Wartezeiten

Selbstzahler*innen können kurzfristig und ohne bürokratischen Aufwand Termine vereinbaren. In der Regel beträgt die Wartezeit nicht länger als zwei Wochen.

Keine Diagnosehinterlegung

Wir sind keine Psychotherapeutinnen und haben keinen Heilauftrag. Entsprechend arbeiten wir im sozialen System und verzichten auf klassische Störungsbegriffe und Diagnosen. Entsprechend entfällt eine Diagnosehinterlegung bei der Krankenkasse, was ggf. Vorteile bei Versicherungen bringen kann.

Vorteile bei einer Verbeamtung

Da keine offizielle Dokumentation mit Diagnosehinterlegung erfolgt, entstehen keine potenziellen Nachteile bei einer bevorstehenden Verbeamtung. Ein Amtsarzt hätte bei einer Schweigepflichtentbindung keinen Zugriff auf entsprechende Unterlagen.